Wiederkehrende Begutachtung gem. § 57a KFG
Zur Vermeidung von Unfällen auf Grund technischer Gebrechen, aber auch zunehmend aus Gründen des Umweltschutzes, ist es notwendig, dass alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr verwendet werden, auch den gesetzlich vorgegebenen Standards entsprechen.
Um ein modernes Kraftfahrzeug komplett überprüfen zu können, sind umfangreiche Fachkenntnisse ebenso notwendig, wie teure technische Einrichtungen.
Bei Boxenstop wird die vorgeschriebene Begutachtung von eigens geschulten Prüforganen durchgeführt. Dadurch wird die geforderte hohe Qualität und Objektivität der Begutachtung gewährleistet, wie sie durch EU-Normen festgelegt wird (vor allem durch die Richtlinie 96/96/EWG).
Für Fragen zum "Pickerl" stehen Ihnen die Boxenstop-Prüforgane gerne zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass eine gesetzeskonforme Überprüfung eines PKWs zirka eine Stunde in Anspruch nimmt und darüber hinaus – entsprechend den Vorschriften – administrativ zu bearbeiten ist. Daher stellt jede einzelne Fahrzeugbegutachtung, die im Auftrag des Gesetzgebers durchgeführt wird, auch einen einzelnen Auftrag dar.